Achtung vor überteuerten Dienstleistungen

In Baldham wurde am Mittwoch gegen 11.00 Uhr  eine Hauseigentümerin im Eichhörnchenweg von zwei vermeintlichen Arbeitern angesprochen. Diese gaben gegenüber der Frau an, dass sie nach einem Reinigungsauftrag in der Nachbarschaft noch Reste des Reinigungsmittels hätten und so die Hofeinfahrt reinigen könnten.

Hierfür setzten sie einen Preis von 45 € pro Quadratmeter des ca. 40 qm großen Hofes an. Zur Demonstration ihrer Tätigkeit spritzten sie eine kleine Fläche mit dem Hochdruckreiniger sauber und behandelten diese mit einer Bürste. Einer der Männer behauptete, dass die Platten unbedingt gereinigt werden müssten, da ein Pilz diese zerstören würde. Die Eigentümerin lehnte die Reinigung ab. Am Nachmittag kamen die Männer zurück und boten nun ihre Tätigkeit zu einem Festpreis von 700,– € an. Nach einer kurzen Verhandlung waren sie dann bereit, für 199,– € die Reinigung durchzuführen, was die Frau aber erneut zurückwies. Die Polizei rät, solche Angebote genau zu prüfen. Im „Idealfall“ ist zwar die Reinigung zufriedenstellend, kann jedoch überteuert sein. Strafrechtlich ist das Geschäftsgebaren nur zu beanstanden, wenn die angebotene Leistung bei Bezahlung nicht erbracht wird.

Die beiden Männer, bei denen es sich offensichtlich um Südländer handelte, die jedoch gut deutsch sprachen, waren mit einem weißen Ford Transit Kastenwagen mit dem abgelesenen Teilkennzeichen ME-P…… unterwegs. Auf der Aufbaufläche befand sich ein Firmenname und die Aufschrift „Dach- und Bodenreinigung“.

 

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