Gartenabfallsammlung am Montag

Die nächste Gartenabfallsammlung findet am Montag, den 25.März 2019 statt. Die Gemeinde bittet um Beachtung der folgenden Regeln:

1. Wir bitten Sie, die Gartenabfälle an diesem Tag bis 8.00 Uhr morgens bereit zu stellen. Jede Straße wird nur einmal angefahren.

2. Die Ablagerung der Gartenabfälle vor dem 18. März 2019 auf öffentlichem Grund ist strengstens untersagt!

3. Die Gartenabfälle sind zu bündeln oder in geeignete Papiersäcke zu füllen. Beim Bündeln sind kunststoffhaltige Schnüre verboten. Kunststoffsäcke sind nicht zugelassen und werden auch nicht abgeholt.

4. Unter Gartenabfällen sind Heckenschnittgut, Laub, Zweige und Äste bis höchstens 10 cm Holzdurchmesser und 2 Meter Länge, zu verstehen. Dagegen werden Küchenabfälle, Kompost, Erde, Steine sowie andere Wertstoffe und Abfälle nicht mitgenommen. Auch die Menge ist begrenzt auf die bei der normalen Gartenpflege anfallenden Reste.

5. Geeignete Papiersäcke sind im Rathaus Vaterstetten an der Pforte erhältlich. Damit keine langen Wartezeiten entstehen, möchten wir Sie bitten, die Gartenabfallsäcke möglichst rechtzeitig zu erwerben – nicht erst am Freitag vor der Abholung.

Das Landratsamt Ebersberg, als Organisator der Gartenabfallsammlung, weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nach dem Bundesnaturschutzgesetz das Abschneiden oder auf den Stock setzen von Gebüschen, Gehölzen usw. in der Zeit vom 1. März bis 30. September verboten ist. Zulässig sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass es während der Gartenabfallsammlung kurzfristig zu Verkehrsbehinderungen durch die Fahrzeuge der Landwirte kommen kann.

Schließlich möchten wir noch an die Eigeninitiative appellieren: Erfahrungsgemäß bleiben nach der Sammlung noch Reste übrig. In diesem Fall bitten wir Sie, nach Möglichkeit selbst für die Sauberkeit der Gehwege und Straßen zu sorgen.

Achtung Gartenabfallentsorgung Weißenfeld!

Nach den Vorgaben der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) muss das brutfähige Material (Laubgehölze ab 1 cm Durchmesser) bis zur Gartenabfallsammlung auf dem Grundstück gelagert werden.

Grund dafür ist die ausgewiesene Quarantänezone aufgrund des Asiatischen Laufholzbockkäfers im Ortsteil Weißenfeld. Um die weitere Ausbreitung des Asiatischen Laubholzbockkäfers (ALB) zu verhindern, dürfen holzige Gartenabfälle (mehr als einem Zentimeter Durchmesser) die Quarantänezone nicht verlassen.

Um den Bürgern in Weißenfeld die Entsorgung des brutfähigen Materials zu ermöglichen wurde in Absprache mit der LfL vereinbart, dass alle holzigen Gartenabfälle aus Weißenfeld (Äste, Sträucher, Stümpfe etc.) die einen Durchmesser von 1 Zentimeter und mehr aufweisen, bei der Gartenabfallsammlung mitgenommen, gehäckselt und anschließend fachgerecht entsorgt werden.

Werbung