Volksbegehren: Eintragung vom 31. Januar bis 13. Februar

Nachdem das Volksbegehren „Artenvielfalt und Naturschönheit“ für zulässig erklärt wurde, haben alle wahlberechtigten Bürger die Möglichkeit, sich im Rathaus eintragen zu lassen. Nur wenn 10 % aller Wahlberechtigten dies tun, ist es erfolgreich.

Das von der ÖDP initiierte Volksbegehren soll unter anderem für eine geringere Pestizidverwendung sorgen. Zudem soll es mehr ökoligische Landwirtschaft geben. 10% aller Naturflächen sollen in Blühflächen umgewandelt werden. Den kompletten Gesetzentwurf gibt es auf der Website des Volksbegehrens. Dort findet sich auch die Begründung.

Sollten sich 10 % aller Wahlberechtigten in Bayern eintragen, was ungefährt einer Millionen Personen entspricht, ist das Begehren erfolgreich. Dann befasst sich der Landtag mit dem Gesetzentwurf. Sollte dieser nicht angenommen werden, kommt es zur Volksabstimmung. Erfolgreiche Begehren der vergangenen Jahre befassten sich mit dem Nichtraucherschutz sowie der Abschaffung der Studiengebühren.

Eintragen können sich Gemeindebürger im Zeitraum von Donnerstag, 31. Januar bis Mittwoch, 13. Februar täglich außer Samstags. Die Eintragugszeiten:

Mo-Fr: 7-12 Uhr

sowie zusätzlich:

Mo, Di, Mi: 13-16 Uhr.

Do: 13-18 Uhr (31.1.) bzw. 13-20 Uhr (7.2.)

So: 9-12 Uhr

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