Immer mehr Eltern bringen Ihr Kind mit dem Auto zur Schule. Dies führt zu einer großen Verkehrs- und Umweltbelastung. In der Gemeinde plant man nun, großen Fahrzeugen die Vorfahrt vor Schulen zu verbieten.
Die Änderung soll in Form einer Verordnung im Laufe des Sitzungsjahres beschlossen werden und zu Beginn des neuen Schuljahres in Kraft treten. Betroffen sind alle Fahrzeuge mit einem Hubraum von über 1750 Kubikzentemetern.
Von der Änderung erhofft man sich eine positive Auswirkung auf die Umwelt, “schließlich zählen auch die kleinen Dinge”. Zudem würde ein Verbot den Verkehrsfluss vor einigen Schulen deutlich verbessern, “besonders in Parsdorf ist das ein Problem”.
Fraglich ist aktuell, ob der Erlass für Straßen vor landkreis-, oder staatseigenen Schulen, also vor dem Gymnasium und der Realschule, wirksam ist. Schließlich fielen die Straßen nicht in den Bereich der Gemeinde, die nur für Grund- und Mittelschulen zuständig sei. Außerdem ist die Kontrolle und Durchsetzung schwierig: Sie gilt nämlich nicht für Anlieger, kompliziert ausgedrückt also nicht nur für dinglich oder schuldrechtlich Berechtigte, sondern jeden, der auf eine gewisse Dauer zum Betreten oder Benutzen eines anliegenden Grundstücks befugt ist. Hier stellt sich die Frage, ob die Verordnung somit unwirksam oder zumindest undurchsetzbar ist.
Einig ist man sich bis jetzt nur über die “Strafe”: 25€ sollen Eltern zahlen, die ihr Kind im Geländewagen zu Schule bringen. Die Verordnung soll dann vor allen Schulen im Gemeindegebiet gelten. Diese sind:
- Grundschule an der Wendelsteinstraße (Wendelsteinstr.)
- Grundschule an der Brunnenstraße (Brunnenstraße)
- Grundschule an der Gluckstraße (Gluck- und Johann-Strauss-Straße)
- Grundschule Parsdorf (Purfinger Str.)
Rechtlich geprüft wird die Möglichkeit, die Verordnung auch für die Schulen, die nicht der Kommune gehören, zu erlassen.
- Gymnasium (Johann-Strauss-Straße)
- Realschule (Neue Poststraße)
Sollte die Verordnung beschlossen werden, müssten einige Kinder künftig zur Schule laufen – auch bei Starkregenfällen von 5 Millilittern pro Quadratmetern und Stunde sowie Kältewellen von 10 Grad Celsius oder darunter, bei denen ein Autotransport eigentlich unerlässlich ist.