Werbung in der Schule?

Derzeit sorgt ein Fitness-Studio mit einer großen Werbeoffensive für Aufsehen in der Gemeinde. Dabei wurde auch in einer Schule geworben.

Werbung in Schulen ist in Bayern durch das Bayerische Unterrichts- und Erziehungsgesetz geregelt. In Artikel 84, Absatz 1, Satz 1, heißt es:

Der Vertrieb von Gegenständen aller Art, Ankündigungen und Werbung hierzu, das Sammeln von Bestellungen sowie der Abschluss sonstiger Geschäfte sind in der Schule untersagt.

Das Verbot gilt immer, auch wenn die Schule, wie in diesem Falle, nur kurz betreten wird. Von der Werbeaktion haben die Fitness-Studio-Betreiber ein Bild auf Facebook gestellt, welches im Anschluss an die Aktion wieder gelöscht wurde.

Der inzwischen gelöschte Facebook-Post (Gesichter der Schüler aufgrund des Kunsturheberrechtes unkenntlich gemacht). Foto: VaterstettenFM

Der inzwischen gelöschte Facebook-Post (Gesichter der Schüler aufgrund des Kunsturheberrechtes unkenntlich gemacht). Foto: VaterstettenFM

 

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