Wie steht es um einen Seniorenfahrdienst?

Vor einiger Zeit sorgte Albrecht Herold für Aufsehen: Er wollte ein kostenloses Seniorentaxi für Gemeindebürgerinnen und Bürger einrichten. Dass dies aus rechtlichen Gründen nicht so leicht umsetzbar ist, war schnell klar, wie Georg Kast auf der vergangenen Bürgerversammlung in Baldham mitteilte. Jetzt wurde von der Gemeindeverwaltung eine offizielle Prüfung des Sachverhalts durchgeführt, es bleiben jedoch noch offene Fragen.

Der „Seniorenfahrdienst“ soll den Mobilitätsbedarf decken, wo ein regulärer Busbetrieb durch die öffentliche Hand nicht aufrechterhalten werden kann. Er soll keine Alternative, sondern eine Erweiterung zum regulären MVV-Angebot sein. Die mit Abstand wichtigste und größte Zielgruppe deutscher „Bürgerbusse“ sind Seniorinnen und Senioren. Angesichts des demographischen Wandels ist davon auszugehen, dass der Bedarf an einem solchen Angebot künftig weiter steigen wird.

Als niederschwelliges Angebot geplant soll der Dienst zum Beispiel Fahrten zum Arzt oder Supermarkt ermöglichen. Gesetzlich stelle das Angebot keine Konkurrenz zu Taxiunternehmen dar, solange der Dienst unentgeltlich ist oder der Kostendeckungsgrad höchstens 100% beträgt. Der Dienst, der von sozialen Trägern, in etwa der Nachbarschaftshilfe, betrieben werden könnte, sollte so höchstens 10 Cent pro Kilometer kosten.

Nutzen sollen den Dienst laut Verwaltung vorerst Bürgerinnen und Bürger ab 70 beziehungsweise ab 60, sollten sie eine erhebliche Gehbehinderung vorweisen können.

Die Fahrzeuge sollen von den Vaterstettener Autoteilern zur Verfügung gestellt werden. Acht Gemeindebürger und -bürgerinnen wurden bereits angeworben, den „Seniorenfahrdienst“ als ehrenamtliche Fahrerinnen bzw. Fahrer zu unterstützen. Sie sind zwischen 40 und 75 Jahre alt und teilweise bereits selbst Mitglied im Vaterstettener Auto-Teiler e.V.

Für die Dauer einer Probephase soll zunächst ein KFZ  zu zwei

festgelegten Zeiträumen (z.B. Dienstagnachmittag und Donnerstagvormittag) vorgehalten werden. Über eine bei der Gemeinde eingerichtete Telefonnummer  könnten dann beispielweise Montags- und Mittwochsvormittags Fahrten gebucht werden. Die Mitarbeiterinnnen und Mitarbeiter der Gemeinde bündeln die eingegangenen Anfragen so zu einer Route und teilen die ehrenamtlichen Fahrer ein. Die Kosten für die Bereithaltung der Fahrzeuge beträgt in etwa 9 Euro wöchentlich.

Problematisch ist für die Verwaltung, dass die Kosten der Autoteiler die maximalen Entgelte von 10 ct pro Kilometer übersteigen. Höhere Kosten seien kaum möglich. Fraglich ist zudem, ob eine Mietwagenerlaubnis nötig ist sowie ob die Fahrer einen Personenbeförderungsschein benötigen. Ein zusätzlicher Personalaufwand wäre gegeben und ebenfalls kritisch.

Noch sind einige Fragen ungeklärt, zum Beispiel, ob man das Carsharing-Prinzip nutzen möchte oder ein anderes Auto für den Dienst anschafft. Ebenfalls sind noch Fragen zur Versicherung und der Personalverfügbarkeit offen.

 

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