Baumfällung in der Hochwaldstraße: Teure Konsequenzen

Vor gut einem Jahr hat die illegale Fällung in der Hochwaldstraße in Baldham zu Entsetzen bei den Nachbarn geführt. Das Umweltamt und die Polizei wurden an einem Freitagnachmittag darüber informiert, dass ein Abbruchunternehmen nicht nur ein Haus für einen Neubau abreißt, sondern auch die benachbarten Bäume mit einem Kran entwurzelt. Als die Arbeiten auf dem Baugrundstück eingestellt wurden, hatte die Abbruchfirma bereits vier geschützte Bäume gefällt. Die Arbeiten wurden zwar sofort eingestellt, aber die Beschädigungen an den verbliebenen Bäumen waren so gravierend, dass ein Gutachten eines Baumsachverständigen eingeholt wurde. Danach mussten leider weitere zehn Bäume, die durch die Baumschutz-Verordnung geschützt waren, aufgrund des Einsatzes des Abbruchunternehmens gefällt werden.

Gegen die Firma und den Grundstückeigentümer wurden Bußgeldverfahren eröffnet, die jetzt, nach Vorliegen der Gutachten und der Aussage des Grundstückseigentümers, abgeschlossen werden konnten. Zugute gehalten wurde, dass ein Teil der Bäume aufgrund des genehmigten Bauantrages hätten entfernt werden müssen und dass einige der illegal entfernten Bäume eine teilweise deutliche Vorschädigung hatten. In der Summe sind Bußgelder im fünfstelligen Bereich ergangen. Zudem wurde der Grundstückseigentümer zur Nachpflanzung von elf Laubbäumen auf seinem Grundstück verpflichtet.

Nachdem solche Abholzaktionen häufig am Freitagnachmittag oder Samstag stattfinden, also zu Zeiten, in denen die Rathausverwaltung normalerweise nicht besetzt ist, bittet die Verwaltung die Bürger in solchen Fällen nach der schriftlichen Behördengenehmigung zu fragen oder in begründeten Fällen die Polizei zu verständigen.

 

 

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