Behörden-Kreisverkehr

Seit Beginn des Jahres dürfen in Vaterstetten wohnhafte Fahrschüler ihre Prüfung nicht mehr in München ablegen, wenn sie dort nicht studieren oder arbeiten. Die Behörden fühlen sich nicht für die plötzliche Änderung zuständig, für Fahrschulen und -schüler bedeutet die Regelung Aufwand, der sich auf den Geldbeutel der Fahrschüler auswirkt.

Peter Kopeczek ist Inhaber einer Fahrschule in Haar. Er findet, dass die Neuregelung deutliche Nachteile mit sich bringt: Fahrschüler, die in der Gemeinde Vaterstetten wohnen, müssten nun rund 20 Kilometer bis zum Prüfort fahren, der von der Behörde vorgeschrieben wird. München als anerkannter Prüfort hingegen sei nur 5 Kilometer von der Gemeinde entfernt, also erheblich weniger weit als Markt Schwaben, Ebersberg oder Grafing. Besser sei es laut Aussage des Fahrschulbetreibers, wenn die Schüler das Fahren dort lernen würden, wo sie später auch fahren: „ein Vaterstettener wird eher in München unterwegs sein als in Markt Schwaben”. Zudem sei der Prüfort München anspruchsvoller, so Kopeczek im Gespräch mit VaterstettenFM. „Besser lernen würden Fahrschüler dort”.

Peter Kopeczek, der Inhaber von “Peters Fahrschule” ist nicht erfreut über die Regelung Foto: Leon Öttl

Jahrelang war es möglich, dass in Vaterstetten wohnhafte Fahrschüler ihre praktische Prüfung in München ablegen. Im vergangenen Jahr hatte das Landratsamt Ebersberg dann einigen Fahrschulen mitgeteilt, dass dies fortan nicht mehr möglich sei. Eine Rückmeldung von Peter Kopeczek an das Landratsamt blieb unbeantwortet.

Das Landratsamt stützt sich auf den  § 17 Abs. 3 der FeV. Darin ist bestimmt, dass die praktische Prüfung am Ort der Hauptwohnung oder am Ort der schulischen oder beruflichen Ausbildung, des Studiums oder der Arbeitsstelle des Führerscheibewerbers abzulegen ist. Grund für die Einführung der Regelung im Jahr 1999 war, dass Prüflinge die praktische Fahrprüfung nicht an Prüforten ablegen sollen, die qualitativ den Anforderungen des Wohnorts nicht entsprechen. Mit der Regelung soll also beispielsweise verhindert werden, dass ein Münchner Fahrschüler seine Prüfung im verkehrstechnisch weniger anspruchsvollen Altötting ablegt.

Auf Anfrage teilt uns das Landratsamt mit, dass die oberste Landesbehörde die Prüforte festlege. Im Landkreis Ebersberg seien das nach Bestimmung des bayerischen Innenministeriums die Prüforte Grafing, Ebersberg und Markt Schwaben. „Die Führerscheinstelle Ebersberg hat diese Regelung sehr großzügig gehandhabt. Diesen Spielraum lässt nun die Aufsichtsbehörde nicht mehr zu”, so das Landratsamt. Bezüglich der Distanz zum Prüfungsort argumentiert die Behörde, vom TÜV sei der Parkplatz am Michaelibad München als Ausgangspunkt für die Prüfungsfahrt bestimmt worden und beruft sich auf die Norm in der FeV:  „Der Prüfer bestimmt die Zeit, den Ausgangspunkt und den Verlauf der praktischen Prüfung am Prüfort und seiner Umgebung.” Kopeczek hält dagegen: „Der Startort muss nicht das Michaelibad sein. Viele Fahrschulen fahren von dort weg. Wir hingegen fahren von Haar weg.” Zudem könne man im Stadtgebiet „anspruchsvoller und facettenreicher” fahren.

Eine Nachfrage beim Innenministerium stellt heraus, dass es seitens der Landesbehörder keinen Schriftverkehr an das Landratsamt zur Verschärfung der Prüfortregelung gegeben hat. Zuständig sei die oberbayerische Regierung, welche sich ebenfalls auf die FeV-Norm beruft. Gegen einen Nachweis, dass ein Fahrschüler zu einem Ort eine ähnlich enge Beziehung hat wie zu den eigentlich vorgeschriebenen Orten oder dass der Ort, was den Schwierigkeitsgrad der Fahrprüfung anbelangt, mindestens gleichwertig ist, könne die Behörde im Einzelfall entscheiden, ob die Prüfung anderorts abgelegt werden könne. „Die Einzelfall-Entscheidung richtet sich dabei immer nach dem betroffenen Fahrschüler und nicht nach dem Wunsch der Fahrschule.” Seit Bestehen der Vorschrift weise die Regierung in regelmäßigen Kontakten mit den Fahrerlaubnisbehörden auf eine einheitliche Umsetzung sowie eine sorgfältige Prüfung der Voraussetzungen für die Festlegung eines alternativen Prüfortes im Einzelfall hin. Die jeweilige Einzelfall-Entscheidung unterliegt jedoch der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, hier also dem Landratsamt.

In der Praxis führt dies zu einem großen Mehraufwand für Schüler und Fahrschulen. Organisatorisch ist die Umsetzung sehr schwierig. Kopeczeks Fahrschule nimmt auch Fahrschüler aus Vaterstetten auf, die ihre Prüfung dann in Markt Schwaben ablegen. „Da ist ein anderer TÜV zuständig, das heißt, wir brauchen jeweils Extratermine und müssen in den Fahrstunden weitere Strecken über Landstraßen fahren. Das effektive Lernen findet in Markt Schwaben statt. Logischerweise brauchen die Schüler dann mehr Fahrstunden”, so Kopeczek. Gleichwohl bedeute dies einen Mehrbedarf an Fahrstunden pro Schüler, was sich auch auf die Kosten der Fahrausbildung auswirkt. Wolle der Fahrschüler die Einzelfallprüfung beantragen, koste das ebenfalls Geld.

 

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