Briefwahl: so gehts

92 Stimmen kann man am 15. März vergeben – eine für das Bürgermeisteramt, eine für den/die neue/n Landrat/rätin und 30 bzw. 60 für den Gemeinderat und Kreistag. Für viele – egal ob am Wahltag an- oder abwesend – stellt die Briefwahl eine Erleichterung dar. Wir erklären, wie man die Wahlunterlagen erhält.

Generell:

Mit Antrag der Briefwahl wird ein Wahlschein ausgestellt. Dieser muss dann zwingend bei der Wahl genutzt werden. Es ist aber immer noch möglich, in ein beliebiges Wahllokal im Gemeindegebiet zu gehen. Nehmen Sie dafür einfach den Wahlschein mit. Falls Sie per Brief wählen, dürfen Sie die Unterschrift auf dem Wahlschein nicht vergessen. Jeder erhält vier Stimmzettel (s.o.).

So kommt man an die Unterlagen

An die Unterlagen kommt man auf verschiedene Wege:

Online kann man unkompliziert die Briefwahl beantragen. Das ist noch bis zum 10. März möglich. Die Seite finden Sie hier. Oder Sie scannen einfach den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Sie können alternativ die Wahlbenachrichtigung ausfüllen und in den Briefkasten des Rathauses werfen bzw. an die Gemeinde schicken.

Persönlich erhalten Sie die Unterlagen zu den Rathausöffnungszeiten, das ist bis 13. März um 15:00 Uhr möglich, bei plötzlicher Erkrankung auch darüber hinaus bis um 15 Uhr am Wahltag.

Wie wählt man?

Hierüber informieren wir nochmals in einem gesonderten Artikel.

Noch unentschlossen?

Sie wissen noch nicht, für welchen Bürgermeisterkandidaten Sie sich entscheiden sollen? Machen Sie hier unseren Vaterstett-O-Mat.

Wen soll man in den Gemeinderat wählen? In der kommenden Woche stellen wir verschiedene Bewerberinnen und Bewerber auf unserer Seite vor.

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