Corona-Hotspot: diese Maßnahmen gelten ab jetzt

Der Landkreis gilt nun als Corona-Hotspot. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich auf einige weitere Einschränkungen einstellen.

Grund ist das Überschreiten des Inzidenzwertes von 200. Maßgeblich ist hierbei der Wert der RKI, nicht des Landratsamtes – die Behörde hatte schon vor einigen Tagen einen Wert über 200 gemeldet.

Ab Freitag (4. Dezember) gelten die folgenden Maßnahmen:

  • Märkte zum Warenverkauf mit Ausnahme des Verkaufs von Lebensmitteln im Rahmen regelmäßig stattfindender Wochenmärkte werden untersagt.
  • Der Unterricht an Musikschulen und Fahrschulunterricht in Präsenzform ist untersagt.
  • Der Konsum von Alkohol ist auf von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde festzulegenden zentralen Begegnungsflächen in Innenstädten oder sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, ganztägig untersagt.

Ab Montag gilt zusätzlich:

  • An allen Schulen mit Ausnahme der Schulen zur sonderpädagogischen Förderung sowie der Abschlussklassen ist ab der Jahrgangsstufe acht durch geeignete Maßnahmen wie insbesondere durch Wechselunterricht sicherzustellen, dass auch im Unterricht zwischen allen Schülern und Lehrkräften ein Mindestabstand von 1,5 m durchgehend eingehalten werden kann.

 

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