Illegale Sammlung im Gemeindegebiet

Alle Jahre wieder: Vor kurzem landeten wieder Zettel voller Rechtschreibfehler in den Briefkästen der Bürgerinnen und Bürger. Es fände eine Sammlung statt, dabei würden sogar Autos mitgenommen. Auf Anfrage von VaterstettenFM bittet das Landratsamt nun alle, sich nicht an der Sammlung zu beteiligen.

„Wir möchten Sie informieren, dass eine Sammlung organisiert wird – Wir nehmen alles, was Sie nicht brauchen“ heißt es auf den Zetteln. Darunter eine Auflistung zahlreicher Obejekte: „Gestrüp schnittmeister“, „Waduhr“, „Schilatte“ könne man abgeben. Sogar „Aßuer Verkher“ gesetzte KFZ nehme man mit. Eine kurze Recherche macht klar: Solche Zettel landen regelmäßig in Briefkästen quer durch Bayern. In früheren Versionen der Flugblättern ist von einer „ungarischen Familie“ die Rede. In mindestens einem Falle wurde die Sammlung sogar von einem Landkreis per Bescheid untersagt.

Mit diesem Zettel wird um das Abstellen von Gütern geworben Foto: VaterstettenFM

Angesichts zahlreicher legitimer Sammlungen für die Opfer der Flutkatastrophe im Westen Deutschlands hat VaterstettenFM beim für das Abfallwesen zuständigen Landratsamt in Ebersberg erkundigt. Die angekündigten Straßensammlungen seien nicht unbekannt, wie uns mitgeteilt wurde. Aus fast allen Gemeindegebieten erhalte man regelmäßig Meldungen über die Sammlungen.

„Diese Sammlungen werden beim Landratsamt Ebersberg nicht nach § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) angezeigt und sind somit allein daraus bereits bußgeldbewährt nach § 69 Abs. 2 KrWG. Des Weiteren dürfen nach dem Elekto- und Elektrogerätegesetz (ElektroG) Elektroaltgeräte (dabei handelt es sich grds. um gefährliche Abfälle) aus privaten Haushalten nur von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, Vertreibern sowie Herstellern gesammelt werden. Somit ergibt sich bei diesen Sammlungen auch der Verdacht einer Straftat nach § 326 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB). Diese Sammlungen werden daher den zuständigen Polizeiinspektionen gemeldet mit der Bitte in den angekündigten Straßenzügen Streife zu fahren und die Sammlungen zu unterbinden.“

Das Problem: aus den bereitgestellten Gegenständen werden nur verwertbare Güter herausgesucht. Der Rest bleibe dabei oft liegen oder lande sogar im Wald. Die Kosten für die Entsorgung trage dann die Allgemeinheit, so das Landratsamt: „Der Rest der gesammelten Ware wird auf nicht kontrollierbaren Wegen ins Ausland verbracht und dort verkauft oder anderweitig „verwertet“. In der Regel geht sie aber nicht hilfsbedürftigen Menschen zu. Auf diesem Grund werden die Bürger gebeten, das Angebot der „ungarischen Familie“ nicht anzunehmen und weder Gegenstände am Straßenrand zur Abholung bereitzustellen noch persönlich zu übergeben.“ Weiter heißt es, es könne sogar gegen die Abgeber der Abfälle vorgegangen werden: „Hier wird im Landratsamt Ebersberg allerdings mit großem Augenmaß herangegangen.“

Dennoch gibt es viele seriöse Sammlungen, beispielsweise von der Katholischen Landjugend oder ortsansässigen Vereinen. Meist handelt es sich um reine Papier- oder Kleidersammlungen.  Sofern sich die Bürgerinnen und Bürger unsicher sind, ob es sich um eine zugelassene Straßensammlung handelt oder nicht, werden Sie gebeten sich einfach bei den Mitarbeitern des Landratsamtes Ebersberg unter der Telefonnummer (08092/823-186 oder -505) zu informieren.

Wer tatsächlich hilfsbedürftigen Familien in Ungarn helfen möchte, kann dies mit einer Spende an die Ungarnhilfe Haar tun. Aufgrund der Corona-Pandemie sind die Sammlungen aber vorerst

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