Verstoß gegen die Corona-Regeln

Am Abend des 04.12.2020 wurde der PI Poing um 22:12 Uhr, eine Gruppe von 5 Jugendlichen am Marktplatz in Baldham mitgeteilt, welche dort entgegen aller Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie lautstark feiern, einen Bierkasten mitführen und Alkohol konsumieren sollen.

Bei Eintreffen der uniformierten Streifenbesatzung der zuständigen PI Poing um 22:19 Uhr konnte eine Gruppe von 7 Personen bei der Sitzgelegenheit zwischen der Raiffeisenbank und der zum Zeitpunkt der Kontrolle bereits geschlossenen gegenüberliegenden Bar angetroffen werden.

Alle anwesenden Personen trugen keine Mund-Nasen-Bedeckung. Im Laufe der polizeilichen Kontrolle stellte sich heraus, dass abgesehen von der Anzahl der Personen, welche die zurzeit vorgeschriebene Anzahl von 5 Personen um 2 Personen überstieg, jeder einen eigenen Hausstand begründet.

Eine Person wollte sich der polizeilichen Maßnahme zu entziehen, indem er erfolglos versuchte den Marktplatz in Richtung Karl-Böhm-Str. über den Treppenaufgang zu Fuß zu verlassen.

Die Gruppe umfasste hierbei 5 Männer und 2 Frauen, wobei die älteste Person 48 Jahre und der jüngste Anwesende 19 Jahre alt war.

Sechs der sieben Betroffenen wohnen nicht im Landkreis Ebersberg.

Besonders ein 30-jähriger sah die Relevanz der polizeilichen Kontrolle als nicht nachvollziehbar an, weshalb er während der Kontrolle regelmäßig Widerworte gab, um seinen Unmut kund zu tun.

Jedes Mitglied der feiernden Gruppe erwartet nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Infektionsschutzgesetz, welche durch das zuständige Landratsamt in Ebersberg verfolgt werden. Hierbei kann der Höchstsatz des Bußgeldes bis zu 250 Euro betragen.

 

 

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